Job-Rad

 Du überlegst Dir ein neues Rad, E-Bike, Pedelec anzuschaffen?
 
 
 
Hier die Verlautbarung des EOK zum Thema Bike-Leasing:
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wir freuen uns, Sie heute darüber informieren zu können, dass die Landeskirche einen Rahmenvertrag mit dem Anbieter Bikeleasing-Service geschlossen hat.
Ab sofort können hauptamtliche Mitarbeitende des Evangelischen Oberkirchenrates mit wenigen Ausnahmen ein Fahrrad leasen.
 
 
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
 
Grundsätzlich ist Bikeleasing für alle Angestellten und Beamt*innen der Badischen Landeskirche möglich.
Dennoch gibt es folgende Ausnahmen, die von der Berechtigung ein Fahrrad zu leasen, ausgeschlossen sind
 
·       Auszubildende und Studierende
·       Geringfügig Beschäftigte
·       Mitarbeitende in Probezeit
·       Mitarbeitende mit befristeten bzw. bereits gekündigten Arbeitsverhältnis, welches innerhalb der Leasinglaufzeit endet
·       Mitarbeitende, deren Renteneintritt innerhalb der Leasinglaufzeit beginnt
·       Mitarbeitende, deren Mutterschutz bzw. Elternzeit bereits bekannt ist
·       Mitarbeitende mit einer Lohnpfändung
 
Ø  Fahrradleasing wird über eine Gehaltsumwandlung abgewickelt
Ø  Versicherung und Inspektion sind verpflichtend
Ø  Je Arbeitnehmer*in können bis zu zwei Fahrräder für Personen aus dem gleichen Haushalt geleast werden.
Ø  S-Pedelecs sind ausgeschlossen
Ø  Die festgelegte Preisspanne je Fahrrad ist von 649,- Euro bis 7.500,- Euro
Ø  Fahrradzubehör kann mitgeleast werden, ein Markenschloss ist verpflichtend
Ø  Die Leasingdauer beträgt 36 Monate, anschließend entscheiden Sie, ob Sie das Fahrrad erwerben oder zurückgeben
 
Wie ist das konkrete Vorgehen?
 
Ø  Sie suchen sich einen Fahrradgeschäft, das Vertragspartner von Bikeleasing-Service ist. Ein Versand des Leasinggegenstandes ist ausgeschlossen. Es muss eine persönliche Übernahme des endmontierten Fahrrades geben.
Ø  Sie lassen sich von dem Fachpersonal beraten.
Ø  Sie lesen die Arbeitnehmerinformationen auf Bikeleasing.de und klären offene Fragen mit Ihrem Händler.
Ø  Wenn Sie sich entscheiden ein Fahrrad zu leasen, lassen Sie vom Fahrradgeschäft einen Leasingantrag stellen.
Ø  Sie registrieren sich im Bikeleasing-Service-Portal.
Ø  Achten Sie auf den korrekten Firmencode. Anträge mit falschem Firmencode werden abgelehnt.
Ø  Bikeleasing bestätigt Ihre Registrierung und übersendet Ihnen einen Überlassungsvertrag.
Ø  Sie prüfen die Daten und unterzeichnen Ihren Überlassungsvertrag.
Ø  Ihr Überlassungsvertrag wird geprüft und freigegeben.
Ø  Bikeleasing übersendet Ihnen einen Übernahmecode.
Ø  Mit dem Übernahmecode und Ihrem gültigen Personalausweis können Sie Ihr Fahrrad abholen.
Ø  Mit dem Tag der Abholung des Fahrrades beginnt die Leasinglaufzeit zum 1. des Folgemonats.
Ø  Das Laden von Fahrrad-Akkus ist im EOK und auf dem Gelände aus Brandschutzgründen untersagt.
 
Weitere Informationen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen
sowie einen Leasingrechner.
 
Mit dem Firmencode „44ZP“ können Sie sich auf bikeleasing.de
registrieren. Bitte beachten Sie, dass andere Rechtsträger einen abweichenden Firmencode erhalten.
 
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an Tasja Mayer, Telefon 0721 9175-736, tasja.mayer@ekiba.de.
 
Fragen zur Gehaltsabrechnung bzw. Verrechnung des Zuschusses beantwortet für Angestellte die ZGAST zgast@ekiba.de
 
Freundliche Grüße
 
Tasja Mayer u. Jens Köppen
 
Evangelischer Oberkirchenrat
Geschäftsleitung und Recht
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