Mitarbeitendenvertretung - was ist das?

 
Mitarbeitendenvertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten bzw. Personalräten ähnlich.
 
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 118 BetrVG) noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund (§ 112 BPersVG) oder Ländern (z.B. § 107a LPersVG-BW).
 
Grund für diese Regelung ist das Selbstbestimmungsrecht nach Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung (siehe Art. 140 Grundgesetz), das jeder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die eigenverantwortliche Regelung eigener Angelegenheiten garantiert.
 
Über die Beteiligung der Arbeitnehmer*innen haben Kirchen eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer*innen gleichermaßen berücksichtigt.
 
Die Befugnisse der Mitarbeitendenvertretungen sind in den Mitarbeitendenvertretungsgesetzen der einzelnen Gemeinschaften geregelt. Bei uns gilt das MVG Baden.
 
Unsere MAV hat Mitbestimmung bei:
 
· Einstellungen
· Kündigungen (ausgenommen hiervon: außerordentliche Kündigung oder Kündigung in der Probezeit)
· Eingruppierungen (entscheidend für die Höhe des Gehalts= Entgelt)
· Versetzungen/Umsetzungen
Die Mitbestimmung der MAV beschränkt sich hierbei auf die Richtigkeitskontrolle der durch die Arbeitgeberin vollzogenen Maßnahmen.
Andere Bereiche, wie zum Beispiel
· Grundsätze der Fort- und Weiterbildung
· Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen
erfordern von der Mitarbeitervertretung ein inhaltliches Mitgestalten.
 
Wen vertritt die Mitarbeitendenvertretung der Evangelischen Landeskirche in Baden:
 
Kantor*innen, Diakon*innen in den Gemeinden, in der bezirklichen Kinder – und Jugendarbeit, in der Seelsorge, in der Erwachsenenbildung, im Religionsunterricht, etc., weitere angestellte Religionslehrkräfte und wenige Verwaltungsangestellte.
 
Hier die Mitglieder Deiner/Ihrer zukünftigen Mitarbeitendenvertretung:
 
Jens-Martin Lötz
Cornelia Nowara
Anne Stumpf
Kai Palme
Anna Binkele
Tillmann Häfner
Laura Škarnulytė
Anna Lohf
Susanne Kluge-Lorösch
 
 
 
Wichtig: Alle Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht. Bei allen Fragen oder Konflikten ist sinnvoll möglichst früh die MAV bzw. die geschäftsführenden Mitglieder der MAV, Susanne Kluge-Lorösch, Susanne.Kluge-Loroesch@kbz.ekiba.de, Fon 01774664704 & 062029514383
und/oder Jens-Martin Lötz, Jens-Martin.Loetz@kbz.ekiba.de FON 07219175926 zu informieren, nur so kann eine bestmögliche Beratung gelingen. Du erreichst uns auch unter mav.laki@ekiba.de